Allgemeine Geschäftbedingungen
Lieferpflicht
Der Umfang
der Bestellung ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot und/oder der
mündlichen, telefonischen oder Bestellung per Fax bzw. Email zwischen Besteller
und Lieferer. Bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung sind die Angebote
freibleibend; Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Nebenabreden bedürfen der
schriftlichen Bestätigung.
Preise und
Zahlungsbedingungen
Die Preise
gelten ab Werk oder Niederlassung des Lieferers einschließlich Verpackung,
Fracht und Aufstellung.
Die
Transportverpackung wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zurückgenommen.
Treten nach
Ablauf von vier Monaten nach Vertragsabschluß Materialpreis-, Lohn- oder
Gehaltserhöhungen ein oder werden Steuern oder Abgaben erhöht, so ist der
Lieferer berechtigt, seine Preise entsprechend anzugleichen. Anzahlungen und
Vorausleistungen sind ohne Einfluss auf die Preise. Sie werden gutgeschrieben
und auf den sich endgültig ergebenen Preis verrechnet.
Rechnungen
sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum auf unser Konto netto zu
überweisen. Der Lieferer behält sich vor , bei einem Auftragswert von 500,00 DM
und höher ein Drittel der Auftragssumme nach Erhalt der Auftragsbestätigung und
den Rest nach Lieferung bzw. Fertigstellung zu verlangen. Verzögert sich die
Auslieferung bzw. Fertigstellung aus Gründen, die der Lieferer nicht zu
vertreten hat, so kann der Lieferer auch bei Aufträgen bis zu 500,00 DM zwei
Drittel der Vertragssumme als Anzahlung verlangen.
Bei
vertragswidrigen Verhalten des Kunden (Scheckprotest, Zahlungsverzug, etc.) kann
der Lieferer die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurück nehmen.
Eigentumsvorbehalt
Alle
Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf
den Besteller über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus den Lieferungen
getilgt hat. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Besteller
bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das
vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldenforderung des Lieferers.
Der Besteller
ist berechtigt, die gelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen
normalen Geschäftsbedingungen zu veräußern. Verpfändungen oder
Sicherheitsübereignungen sind ihm untersagt.
Gefahrenübergang
Die Gefahr
geht auf den Besteller über, sobald die Sendung den Firmensitz verlassen hat.
Vom gleichen Zeitpunkt an haftet der Besteller für Schäden, die Dritten
gegenüber entstehen können. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich dessen
Versendung oder die Annahme aus Gründen, die der Lieferer nicht zu vertreten
hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf
den Besteller über.
Der Lieferer
ist berechtigt, diese Ware auf Kosten des Bestellers und für dessen Rechnung und
Gefahr anderweitig einzulagern, wenn die Abnahmeverpflichtung um länger als 4
Wochen verzögert wird.
Versandweg,
Versandart und Versandmittel sind unter Ausschluss der Haftung und ohne Gewähr
für billigsten Transport bzw. Übertragung dem Lieferer überlassen.
Transportschäden und Versicherung
Transportschäden müssen beim Empfang der Ware sofort angezeigt werden. Die
Versicherung der Waren gegen Transportschäden wird nur auf Wunsch des Bestellers
vorgenommen. Der Lieferer berechnet in diesem Fall die ihm entstandenen Kosten,
übernimmt aber keine Verantwortung für die Durchführung der Versicherung.
Gewährleistungsansprüche
Offensichtliche Mängel müssen binnen 8 Tagen nach Empfang der Waren oder
Beendigung der Montage, wenn diese vom Lieferer vorgenommen wurde, schriftlich
gerügt werden.
Ist die Ware
infolge von Material- oder Verarbeitungsfehlern mangelhaft oder fehlen ihr
zugesicherte Eigenschaften, so ist der Lieferer verpflichtet, sie nach seiner
Wahl entweder nachzubessern oder kostenlos durch einwandfreie Ware zu ersetzen.
Dem Besteller bleibt das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nachbesserung
oder Ersatzlieferung Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl
Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn
der Besteller die Ware nicht verändert hat.
Weitere
Gewährleistungsansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Eine Haftung ist
ausgeschlossen wenn die Ware bzw. Leistung sich nicht mehr im Zustand der
Bereitstellung bzw. Ablieferung befindet, d. h. insbesondere, sofern der
Besteller Änderungen veranlasst hat.
Gewährleistungsansprüche verjähren 6 Monate nach Erhalt der Ware bzw. nach
Bereitstellung der Leistung im Netz. Schadensersatzansprüche bleiben beschränkt
auf den Fall groben Verschuldens oder Vorsatz.
Erfüllungsort
und Gerichtsstand
Erfüllungsort
ist der Sitz des Lieferers. Gerichtsstand ist St.Wendel. Das gilt auch für
Wechsel- und Scheckklagen. Ist der Käufer Gewerbetreibender im Sinne des § 4 HGB
oder Nichtkaufmann, so wird hier- mit ausdrücklich vereinbart, dass Ansprüche im
Wege des Mahnverfahrens (§§ 688 ff. ZPO) an dem Gerichtsstand Berlin geltend
gemacht werden können (§ 38 Abs. 3 Ziff. 2b ZPO).